Diebstahl Geldbörse
Was kostet ein Diebstahl der eigenen Geldbörse
Langfinger nutzen oft unaufmerksame Augenblicke ihrer Opfer und greifen zu - in die Handtasche, den Einkaufskorb oder Rucksack. Bei einem Taschendiebstahl verliert man nicht nur das entwendete Bargeld…

Führerschein, Geldkarten, Personalausweis, Fahrkarten und Mitgliedskarten - was kostet es eigentlich, wenn alles neu beantragt werden muss? Und wie geht man vor, wenn man Opfer eines Taschendiebstahls geworden ist?
• Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei. 
• Die Polizei sperrt entwendete Bankkarten für das elektronische Lastschriftsystem.
• Sperren Sie zusätzlich Ihre Karten unverzüglich über den Sperr-Notruf 116 116.
• Informieren Sie zusätzlich Ihr Geldinstitut.
• Melden Sie den Diebstahl von Ausweisen, Führerschein etc. unverzüglich den zuständigen Ämtern.

Die Beantragung im Rhein-Kreis Neuss zur Neu-Ausstellung der entwendeten Dokumente kostet nicht nur Zeit für Behördengänge, sondern auch Geld. Denken Sie dran: Nehmen Sie bei den Neu-Beantragungen immer die Bestätigung der Anzeige mit. 
Wir haben im Folgenden die Kosten der Neu-Ausstellung der gängigsten Karten für Sie ausgerechnet: 
1.    Personalausweis: ab 22,80 Euro (plus die Kosten für ein neues Passbild) 
2.    Führerschein: ab 29,90 Euro und Fahrzeugschein: ab circa 11,20 Euro 
3.    Geldkarten: bei Vorlage der Anzeigenbestätigung ist die neue Girokonto - und Kreditkarte bei den meisten Geldinstituten kostenfrei 
4.    Monatskarte: ab 113,55 Euro (Stadtwerke Neuss
… macht in Summe 177,45 Euro (Stand 2021). Hier sind noch nicht die Kosten für eine neue Brieftasche, Mitgliedskarten und weitere Dokumente aufgeführt. Das gestohlene Bargeld ist leider auch weg. Gleiches gilt für die Bilder der Liebsten. 
Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen und bewahren Sie auf keinen Fall die PIN für Ihre Bankkarte in Ihrer Tasche oder Ihrem Mobiltelefon auf! Achten Sie immer auf Ihre Wertgegenstände! 

Wenden Sie sich gerne bei weiteren Fragen an unser Kommissariat Kriminalprävention und Opferschutz

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110