Am Abend des 14.09.2025 hatte ein 47-jähriger Tatverdächtiger einen E-Scooter entwendet. Der Geschädigte erkannte den Beschuldigten im Laufe des Abends erneut wieder, hielt ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest und informierte die Beamten. Dabei bedrohte der Tatverdächtige den Geschädigten. Die Polizei nahm den Mann vorläufig fest.
Die weiteren Ermittlungen durch das Kriminalkommissariat ergaben, dass dem Beschuldigten mehrere gleichgelagerte Taten im Bereich eines örtlichen Kinos zugeordnet werden konnten. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks stellten die Beamten mutmaßliches Diebesgut sicher.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde er einem Haftrichter vorgeführt. Das Amtsgericht Gronau erließ daraufhin einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Tatverdächtigen. (ts)