Nicht „Dunkelgelb“, nicht „Orange“, sondern „Rot“!

Ein Mann überquert die Straße mit einem Gemälde in der Hand. Ein Kind steht wartend an der Ampel und ruft: Schönes Vorbild. Das Bild ist als Cartoon gestaltet.
Nicht „Dunkelgelb“, nicht „Orange“, sondern „Rot“!
Die rote Ampel gilt für alle!

Auch wenn die Interpretationen an der Ampel oft sehr vielfältig und kreativ sind, die dritte Farbe nach Grün und Gelb ist und bleibt Rot.

Sicherlich wissen alle Verkehrsteilnehmer, was es bedeutet, wenn die Ampel „Rot“ zeigt. Warum diese Farbe gerade bei Fußgängern und Fahrradfahrern so unbeliebt ist und oft nicht beachtet wird, kann nur vermutet werden. Womöglich gilt es wohl immer noch als Kavaliersdelikt, eine Rotlicht zeigende Ampel zu missachten oder zu umgehen.

Fakt ist: Die Lichtzeichenanlagen stehen nicht für eine nette Beleuchtung an den Straßen, sie regeln den Verkehrsfluss an meist stark befahrenen Straßen oder ermöglichen den „ungeschützteren Verkehrsteilnehmern“ (die keinen Airbag, keinen Gurt und keine Knautschzone haben) sicher die Straße zu überqueren.

Mal abgesehen davon, dass dieses Verhalten ein wirklich schlechtes Beispiel für unsere Jüngsten ist, so ist es auch extrem gefährlich. Deshalb ist es schon lange kein Kavaliersdelikt mehr und wird bei Fahrradfahrenden mittlerweile auch sanktioniert. Ein „Rotlichtverstoß“ kostet 60 Euro, bei länger als einer Sekunde Rotlicht sogar 100 Euro. Kommt eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu wird es noch teurer.

Bei Rot gilt Stopp! Ein Zusammenstoß bei roter Ampel kann lebensgefährlich sein, wenn man mit dem Fahrrad oder Pedelec unterwegs ist. 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110