Die Polizei hat Kenntnis davon und die Ermittlungen aufgenommen, obwohl sich bislang noch kein Geschädigter und keine Geschädigte bei der Polizei gemeldet hat. Nach ersten Hinweisen sind die Ermittlerinnen und Ermittler auch guten Mutes, die Vorgänge aufklären zu können.
Auch in den sozialen Medien wurde thematisiert, wie zwei Kinder an der Straße An Felderhausen auf ein Auto eingeschlagen und in einem anderen Fall eine Autofahrerin beschimpft und bespuckt haben sollen.
Hier riet jemand dazu, sich zur Abwehr von möglichen Angriffen einen Elektroschocker zuzulegen. Es ist zwar richtig, dass bestimmte Elektroschockgeräte in Deutschland legal erworben und mitgenommen werden dürfen – nämlich solche, die ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aufweisen. Distanz-Elektroimpulsgeräte, also solche, bei denen man das Gerät aus Entfernung auf einen Angreifer oder eine Angreiferin richtet, sind grundsätzlich untersagt. Diejenigen, die das Prüfzeichen erhalten, schalten sich nach einer bestimmten Zeit automatisch ab und weisen eine im Vergleich geringere Stromstärke auf.
Die Polizei rät grundsätzlich davon ab, solche Geräte – selbst wenn sie erlaubt sind – bei sich zu tragen. Dafür gibt es mehrere gute Gründe. Zum einen stellt alles, was Sie zur Verteidigung bei sich tragen und was man Ihnen abnehmen kann, eine Gefahr auch für Sie selbst dar. Wenn Ihnen jemand einen Elektroschocker abnimmt, kann er ihn gegen Sie selbst einsetzen. Zum anderen ist die Grenze, in welchem Fall es sich um eine Notwehr- oder Nothilfe-Situation handelt und in welchem nicht, nicht einfach zu ziehen. Während Sie in Sekunden entscheiden, sich verteidigen zu wollen, hat ein Gericht hinterher viel Zeit, um die Situation zu bewerten. Denn auch im Falle von Notwehr oder Nothilfe wird zunächst wegen eines Körperverletzungsdelikts ermittelt.
Stellt sich dann heraus, dass Ihr Gegenüber ein Kind ist, werden noch engere Maßstäbe angelegt.
Wenn Sie angegriffen werden, ist es wichtig, schnell Öffentlichkeit herzustellen. Wenn Sie im Auto sitzen, kann das der Einsatz der Hupe sein. Eine Trillerpfeife eignet sich auch, ebenso ein sogenannter Schrill-Alarm mit mindestens 120 dB. Damit geraten die Täterinnen oder Täter in den Fokus, und Sie gewinnen Zeit, um sich der Situation zu entziehen und eine weitere Eskalation zu vermeiden.
Und natürlich sollten Sie, wenn Sie beleidigt, beschimpft, bedroht oder geschlagen werden, immer über die 110 die Polizei alarmieren.
Für die aktuellen Ermittlungen im Bereich An Felderhausen in Niederkrüchten bittet die Polizei, dass sich Zeuginnen oder Zeugen sowie mögliche Geschädigte, die sich bis jetzt noch nicht an die Polizei gewandt haben, unter der Rufnummer 02162/377-0 melden oder eine Polizeidienststelle aufsuchen.
Ein zusätzlicher Appell geht an die Eltern von möglicherweise beteiligten Kindern: Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind an einer oder mehreren Aktionen beteiligt war, sprechen Sie es an, klären Sie die Situation – und kommen Sie mit dem Kind zur Polizei. /hei (741)