Alaaf oder Helau

Auf der Motorhaube eines Streifenwagen liegen um das Wort "Polizei" Luftschlangen.
Alaaf oder Helau
Bei Alkohol am Steuer sind die Aussichten mau!

In der sogenannten fünften Jahreszeit feiern viele Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Kreis Neuss ausgiebig Karneval. Neben dem Krawattenschneiden, Schunkeln und Bützen, stoßen auch einige Jecken mit alkoholischen Getränken auf die Session an.

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss appelliert daher, nach der närrischen Veranstaltung mit entsprechendem Alkoholgenuss das Auto stehen zu lassen. Steigen Sie nach einer ausgelassenen Karnevalsparty auf Busse, Bahnen oder Taxen um, damit Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Während der Karnevalstage führen die Beamtinnen und Beamten verstärkt Alkoholkontrollen durch.

Fährt der betrunkene Jeck, ist der Führerschein schnell weg!

Schon geringe Mengen an Alkohol können zur Fahruntüchtigkeit führen. Auch Nachwirkungen einer alkoholreichen Karnevalsparty können das Reaktionsvermögen am nächsten Tag erheblich einschränken (Stichwort: Restalkohol). Bei Trunkenheit am Steuer müssen Sie mit Fahrverboten, Punkten und Geldstrafen rechnen.

Ein wichtiger Hinweis: Natürlich muss die einwandfreie Bedienung des Fahrzeugs sowie uneingeschränkte Sicht, trotz aufwendigem Kostüm oder schmückender Kopfbedeckung, gewährleistet sein. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Verkleidung Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit nicht behindern darf. Ansonsten droht dem närrischen Autofahrer ein Bußgeld.

Ihre Polizei im Rhein-Kreis Neuss wünscht allen Karnevalisten eine tolle Session mit einem kräftigen ALAAF und HELAU!

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110