Die Pressearbeit der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss orientiert sich mit ihrer tagesaktuellen Medienarbeit unter anderem an folgenden Zielen und Maßstäben:
- Sie erfüllt ihre Informationsverpflichtung nach § 4 Landespressegesetz NRW und schafft die Grundlage für eine objektive Berichterstattung in den Medien.
- Sie verdeutlicht der Bevölkerung den gesetzlichen Auftrag der Polizei.
- Sie vermittelt ein objektives Bild der Polizei in der Öffentlichkeit.
- Sie informiert anlassbezogen die Öffentlichkeit, um diese zu sensibilisieren oder zur Mitwirkung zu veranlassen.
Pressearbeit als besondere Form der Öffentlichkeitsarbeit umfasst die Bereitstellung oder Zuleitung von Nachrichten und Bewertungen über Ereignisse oder Entwicklungen polizeilicher Arbeit an die Medien. Zur Pressearbeit gehören auch die Auswertung von Medienpublikationen sowie die Betreuung von Medienproduktionen.