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Immobilienbetrug
Betrug mit Immobilienanzeigen
Wer online auf Wohnungssuche geht, kann hier auf Betrüger treffen, die den digitalen Wohnungsmarkt für ihre eigenen Zwecke nutzen

Diese Erfahrung mussten in der Vergangenheit auch Wohnungssuchende im Rhein-Kreis Neuss machen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/4812234

Daher ist es ratsam, bei zu gut klingenden Angeboten ein zweites Mal hinzuschauen, um nicht am Ende um eine Lektion reicher, und eine Geldsumme ärmer zu sein.
Es gibt auch hier verschiedene Betrugsvarianten. 


Ein Beispiel:
Sie interessieren sich für eine Immobilie, die in allen Aspekten wie Lage und Ausstattung einen sehr guten Eindruck macht - für einen wirklich passablen Preis. Sie treten in Kontakt zu dem Anbieter des Immobilien-Inserates und dieser teilt Ihnen mit, er befände sich gerade im Ausland. Aufgrund des für ihn hohen Aufwands und der schlechten Erfahrungen, die er gemacht habe, erwarte er vor einem Besichtigungstermin zunächst eine Anzahlung vom Interessenten, um sicherzugehen, dass dieser auch tatsächlich zum Besichtigungstermin erscheint.
Wer dringend eine Wohnung sucht, ist vielleicht geneigt, diesem Ansinnen nachzukommen, doch ist hier Vorsicht geboten. Denn: Nach Überweisung der Anzahlung wird der Interessent mit ziemlicher Sicherheit nie wieder etwas von dem Anbieter hören!

Unser Tipp: 
Gehen Sie keinesfalls darauf ein! Bei derartigen Angeboten sollten Sie den Kontakt sofort abbrechen. Es handelt sich nicht um seriöse Angebote, wenn vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins Geldzahlungen gefordert werden! Da kann die angebotene Immobilie noch so ansprechend sein.
Informieren Sie die Polizei und gegebenenfalls auch die Plattform, über die eine solch unseriöse Anzeige geschaltet wurde.

Ein weiteres Beispiel:
Der Anbieter einer Immobilie verlangt vor Vereinbarung eines Besichtigungstermins eine Kopie des Ausweisdokuments des Interessenten und bricht dann jeglichen Kontakt ab, wenn ihm die Kopie übersandt wurde.
Hier ist noch kein Straftatbestand erfüllt, aufmerksam sollten Sie dennoch sein!
Denn Ihre Daten könnten zum Beispiel für Online- Einkäufe genutzt werden, ohne dass Sie Ihre Zustimmung hierfür gegeben haben. Ähnlich wie bei Phishing geht es hier darum, an persönliche Daten zu gelangen, die dann für eigene Zwecke missbraucht werden können.
 

Aber nicht nur bei der Suche nach einer neuen Wohnung heißt es, aufmerksam zu sein. 

Sonderfall Ferienhaus/-wohnung
Der Urlaub steht vor der Tür und Sie buchen über eine Webseite ein seriös aussehendes Ferienhaus an dem gewünschten Urlaubsort. Nach Überweisung der Anzahlung sowie der Restsumme erhalten Sie Reiseunterlagen, die echt aussehen und in der Regel keinen Verdacht erwecken, es könnte sich um gefälschte Unterlagen handeln. Genau dies ist bei der Betrugsmasche jedoch der Fall.
Im schlimmsten Fall stehen Sie nach Reiseantritt dann vor einem Ferienhaus, das bereits bewohnt ist bzw. man sagt Ihnen bei Ankunft, dass keine Reservierung für Sie vorliegt.

Achtung:
Das Konto, auf welches die Überweisung der Anzahlung sowie der Restsumme ging, ist zumeist nur temporär und meist bei einer Online-Bank eingerichtet.
Nach Abhebung des ergaunerten Geldbetrags wird das Konto wieder gelöscht.

Um sich bei der Suche nach einem schönen Feriendomizil möglichst vor Betrugsversuchen dieser Art zu schützen, haben wir folgende Tipps:

  • Achten Sie auf andere Ferienhausanbieter in der gleichen Urlaubsregion, sind dort noch Häuser für Ihren Urlaubszeitraum verfügbar?
  • Lässt sich das angebotene Ferienhaus „googlen“?
  • Ist ein Impressum aufrufbar?
  • Stimmen die dort angegebenen Daten mit den Daten des Mietvertrages überein?
  • Gibt es eine Rückrufmöglichkeit über das Festnetz? 
  • Achten Sie insbesondere auf kleinste Abweichungen in der Schreibweise von Websites!


Bei festgestellten Abweichungen sollten Sie im Zweifel besser von einer Buchung absehen.
Erstatten Sie im Betrugsfall Strafanzeige!

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