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Kommunikation
Die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit ist eines der herausragenden Merkmale eines demokratischen Rechtsstaates. Polizeiliches Handeln transparent und verständlich zu machen, das ist das Ziel unserer Kommunikation.

Die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit ist eines der herausragenden Merkmale eines demokratischen Rechtsstaates. Sie schafft die Voraussetzungen für Willens- und Meinungsbildungsprozesse. Deshalb sind im Landespressegesetz die Behörden verpflichtet, den Vertreterinnen und Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.

Pressearbeit

Die Pressearbeit der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss orientiert sich mit ihrer tagesaktuellen Medienarbeit unter anderem an folgenden Zielen und Maßstäben:

  • Sie erfüllt ihre Informationsverpflichtung nach § 4 Landespressegesetz NRW und schafft die Grundlage für eine objektive    Berichterstattung in den Medien.
  • Sie verdeutlicht der Bevölkerung den gesetzlichen Auftrag der Polizei.
  • Sie vermittelt ein objektives Bild der Polizei in der Öffentlichkeit.
  • Sie informiert anlassbezogen die Öffentlichkeit, um diese zu sensibilisieren oder zur Mitwirkung zu veranlassen.

Pressearbeit als besondere Form der Öffentlichkeitsarbeit umfasst die Bereitstellung oder Zuleitung von Nachrichten und Bewertungen über Ereignisse oder Entwicklungen polizeilicher Arbeit an die Medien. Zur Pressearbeit gehören auch die Auswertung von Medienpublikationen sowie die Betreuung von Medienproduktionen.

Öffentlichkeitsarbeit

Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit ist, polizeiliches Handeln transparent und verständlich zu machen.
Dies geschieht auf vielfältige Weise, zum Beispiel über die Internetpräsenz oder durch die Bereitstellung von Informationsmaterialien wie Broschüren, Flyer und Plakate, aber auch durch die Organisation öffentlicher Veranstaltungen. 

Ein wichtiger Bestandteil von heutiger Öffentlichkeitsarbeit liegt in den sozialen Medien. Hier informiert die Polizei im Rhein-Kreis Neuss regelmäßig über die Facebook-Seite (Polizei NRW Rhein-Kreis Neuss) und den Twitter-Kanal (@polizei_nrw_rkn). Twitter wird unter anderem bei besonderen Anlässen, wie beispielsweise bei größeren Unfällen oder Demonstrationen, genutzt, um die Bevölkerung mit kurzen Tweets über das Geschehen zu informieren.

Neben der nach außen gerichteten Öffentlichkeitsarbeit gehört zum Sachgebiet auch die Aufgabe, die polizeiinterne Kommunikation sicherzustellen. Dies geschieht zum Beispiel über das polizeiinterne Intranet, das allen Polizeibeschäftigten zur Verfügung steht, um sich über behördliche Entwicklungen informieren zu können.

Öffentlichkeitsarbeit
Bild

Öffentlichkeitsarbeit

Adobe Stock Polizei NRW

Die Aufgabenfelder der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei im Rhein-Kreis Neuss werden von der Pressestelle übernommen.

Dazu gehören

  • die Betreuung des Internet und Social-Media-Angebotes,
  • die Betreuung von Besuchergruppen,
  • die Koordinierung der Teilnahme…

Landespressegesetz

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