Opferschutz nach Verkehrsunfällen
Wir lassen kein Opfer allein! Ein wichtiges Aufgabenfeld der Polizei ist die Betreuung von Opfern und deren Angehörigen nach schweren Verkehrsunfällen. Opfer kann dabei auch der Fahrende, der Beifahrende, der Verletzte/ die Verletzte, der Zeuge/ die Zeugin oder der Ersthelfende sein – all diejenigen, die aufgrund eines Verkehrsunfalls besonders betroffen sind.
So helfen wir Ihnen
Der Opferschutz umfasst eine akute Betreuung unmittelbar nach einem schweren Verkehrsunfall, als auch die Vermittlung weiterer Hilfe im Anschluss. Ein Verkehrsunfall kann sich in vielen Lebensbereichen auswirken, oft auch psychisch und finanziell. Die polizeilichen Opferschützer können hier beraten und geeignete Institutionen vermitteln, damit Geschädigte die Hilfe bekommen, die sie brauchen.
So erreichen Sie uns
Sie erreichen Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unter der Telefonnummer 02131 300-29930 oder per E-Mail vsb.neuss [at] polizei.nrw.de (vsb[dot]neuss[at]polizei[dot]nrw[dot]de).
Die Dienststelle der Opferschutzbeauftragten befindet sich in 41539 Dormagen, An der Wache 1.
Diese Menschen helfen Ihnen.