Telefon 02131 300-25522
Bitte bedenken Sie vor Ihrer Anfrage, dass die Polizei aufgrund des Strafverfolgungszwanges (§ 163 Strafprozessordnung) bei dem Verdacht einer konkreten Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten muss.
Auf den Internetseiten der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie Präventionstipps zum Thema Wohnungseinbruch.
Häufige Fragen an die Polizei:
- Wie kann ich durch eigenes Verhalten meine Sicherheit erhöhen?
- Mit welchen mechanischen/elektronischen Sicherungen kann ich mein Haus schützen?
Individuelle Beratung bekommen Sie für Privatpersonen und Gewerbetreibende entweder direkt vor Ort oder in unserer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.
So nutzen Sie das Wissen der Polizei
Gezielte Vorbeugung ist der beste Beitrag zu mehr Sicherheit. Deshalb nehmen Sie unser kostenloses Beratungsangebot nach individueller Terminvereinbarung wahr:
- im Ausstellungsraum der Dienststelle
- an Ihrem Wohnhaus
- Firmenberatungen
- Bauherrenberatungen
- Vorträge zum Thema Einbruchschutz
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie Bauämtern, Bauträgergesellschaften, Architekten.
Neben unserer persönlichen Beratung stehen Ihnen eine Reihe von Themenbroschüren zur Verfügung, die sich mit den unterschiedlichsten Kriminalitätsrisiken befassen. Ihr kostenloses Exemplar erhalten Sie bei jeder Polizeidienststelle. Alle Broschüren und weitere Informationen zum Thema Einbruchschutz finden Sie natürlich auch im Internet unter
http://www.polizei-beratung.de/
Polizei NRW
Gut beraten – sicher leben! Rufen Sie uns an!