Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Stephan Engel

KHK Stephan Engel
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Stephan Engel
Ihr Ansprechpartner in Sachen Drogen- und Suchtprävention, Kontaktbeamter für muslimische Institutionen

Telefon: 02131 300-25513
 

Bitte bedenken Sie vor Ihrer Anfrage, dass die Polizei aufgrund des Strafverfolgungszwanges (§ 163 Strafprozessordnung) bei dem Verdacht einer konkreten Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten muss.

 

Drogen- und Suchtprävention

Die Drogen- und Suchtprävention der Polizei des Rhein-Kreises Neuss bietet: Gruppenvorträge, Multiplikatorenschulungen und schulische Aufklärungsarbeit zum Thema.

Polizeiliche Kriminalprävention ist als Teil der Gefahrenabwehr polizeiliche Kernaufgabe. Die Polizei leistet einen wichtigen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention. Vorrangiges Ziel ist das Reduzieren von Tatgelegenheiten und die direkte Abwehr sozialschädlichen Verhaltens tatbereiter Personen!

• Sucht und Drogen

• aktuelle Situationen an Schulen des Rhein-Kreises-Neuss

• Suchtentstehung und Suchtursachen

• Stoff und Rechtskunde aus polizeilicher Sicht ab der Jahrgangsstufe 9, um folgende Ziele zu erreichen:

• Genussfähigkeit

• Selbstbewusstsein

• Konfliktfähigkeit

• Kreativität

• Beziehungsfähigkeit

• Selbständigkeit

Wir sind Ansprechpartner für alle am Erziehungsprozess beteiligte Personen, insbesondere Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrer/Innen, Erzieher/Innen, Betreuer/Innen, Multiplikatoren und andere Interessierte.

Bitte bedenken Sie vor Ihrer Anfrage, dass die Polizei auf Grund des Strafverfolgungszwangs (§ 163 Strafprozessordnung) bei dem Verdacht einer konkreten Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten muss!

Wir sind keine Beratungsstelle für Süchtige!

 

Kontaktbeamter für muslimische Institutionen

Das Handlungskonzept der Polizei des Landes NRW zur Früherkennung islamistischer Terroristen weist dem Kontaktbeamten zwei zentrale Aufgaben zu:

  • Vertrauensbildung für die Polizeibehörde durch Kontakte zu wichtigen, gemäßigten islamischen Institutionen und Einrichtungen , insbesondere zu muslimischen Gemeinden und Vereinen.
  • Multiplikator in der Behörde zur Vermittlung von Wissen über den islamischen Glauben und über die Hintergründe des islamistschen Extremismus und Terrorismus, Mitwirkung an Konzepten der örtlichen Fortbildung.

 

 

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110