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 Bei Stau Rettungsgasse
Bei Stau: RETTUNGSGASSE bilden!
Helfen Sie Rettungskräften und Polizei in ihrem Einsatz und schaffen Sie eine freie Bahn zum Unfallort.

Bestimmt kam jede Autofahrerin und jeder Autofahrer schon einmal in die Situation, eine Rettungsgasse bilden zu müssen. Sie hören laute Sirenen, sehen Blaulicht im Rückspiegel und wissen, jetzt zählt jede Sekunde für die Betroffenen am Unfallort. Mit folgender Hilfestellung erinnern Sie sich in jeglichen Situationen an die Umsetzung der Rettungsgasse.

Die Polizei erklärt die „Rechte-Hand-Regel“:

Drehen Sie Ihre rechte Hand mit dem Rücken vor das Gesicht. Der Daumen symbolisiert hierbei die linke Überholspur, alle restlichen Finger die weiteren Fahrspuren. Die Daumenbeuge stellt die Rettungsgasse dar. Alle Kraftfahrzeuge auf dem äußeren, linken Überholstreifen fahren somit weit nach links. Alle anderen Fahrzeuge auf den übrigen Spuren weichen nach rechts aus, damit eine breite Durchfahrt für die Einsatzkräfte gebildet wird.

Hierbei ist klar herauszustellen, dass die Rettungsgasse nicht erst bei Ertönen des Martinshorns umzusetzen ist. Halten Sie grundsätzlich ausreichend Abstand und fahren Sie vorausschauend, sodass eine ordnungsgemäße Bildung der Rettungsgasse jederzeit möglich ist.

Selbst nach Durchfahrt der ersten Einsatzfahrzeuge darf die Rettungsgasse nicht wieder geschlossen werden. Es könnten weitere Kräfte angefordert werden. Fahrzeugführer, die gegen die Vorschrift zur Bildung einer Rettungsgasse verstoßen, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen. In schwerwiegenden Fällen drohen bei Verstößen bis zu 320 Euro, zwei Punkten und ein Monat Fahrverbot oder sogar eine Strafanzeige und der Entzug der Fahrerlaubnis.   

Eine ordentliche Rettungsgasse rettet Leben!

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss wünscht Ihnen eine gute und sichere Fahrt.

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