Derzeit melden Anrufer über die Notrufnummer 110 Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die Polizei bittet dringend, die 110 für Notfälle freizuhalten, in denen schnelles Handeln der Polizei erforderlich ist.
Fragen zum Verständnis der Verfügung richten Sie bitte an die folgenden Kommunen:
Stadt Neuss
Bürgerhotline: Tel. 02131-909090, erreichbar Montag bis Freitag von 7:00 bis 22:00 Uhr
Stadt Dormagen
Bürgerhotline: Tel. 02133 257 555, erreichbar täglich von 8:00 bis 16:00 Uhr
Stadt Grevenbroich
Bürgerhotline: Tel. 02181-608 333, erreichbar Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr
Stadt Kaarst
Das Rathaus ist eingeschränkt für Besucher erreichbar. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist jedoch zwingend erforderlich unter 02131 9870. Weitere Informationen sowie konkrete Ansprechpartner finden Sie hier.
Stadt Korschenbroich
Bürgerhotline: Tel. 02161-6130, erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Stadt Jüchen
Bürgerhotline: Tel. 02165-915 3233, erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Stadt Meerbusch
Die Stadt Meerbusch ist grundsätzlich unter der bekannten Telefonnummer zu erreichen: 02132 916-0
Zentrale Rufnummer für Fragen, Beschwerden und Mitteilungen zum Vollzug der Coronaschutzverordnung: Montag bis Freitag 12 Uhr bis 20 Uhr, Tel. 02132 916-138
Gemeinde Rommerskirchen
Bürgerhotline: Tel. 02183 800 80; erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Wie wir gemeinsam mit den Städten und der Kommune die Corona-Pandemie bekämpfen, lesen Sie hier.