Opferschutzbeauftragte im Rhein-Kreis Neuss

Eine Frau sitzt auf einem Stuhl und verdeckt ihr Gesicht. Eine Polizistin kniet vor ihr und spricht mit ihr.
Opferschutzbeauftragte im Rhein-Kreis Neuss
Die Opferschutzbeauftragten helfen sowohl Opfern von Straftaten als auch Opfern von Verkehrsunfällen und anderen schädigenden Ereignissen.

Was bedeutet eigentlich Opferschutz?

Hierunter fällt die Opferhilfe für Menschen, die Leidtragende eines Verbrechens oder einer Gewalttat geworden sind. Die Anwesenheit bei einer Straftat kann Sie auch im Nachhinein beschäftigen und im Alltag belasten. Daher verfügt jede Polizeibehörde über speziell geschulte Polizeibeamte, die in solchen Fällen Ansprechpartner für die Betroffenen sind.

Was sind die Aufgaben?

Zur Hauptaufgabe gehört es, den Betroffenen Hilfe in Form von regionalen Netzwerken und Hilfeeinrichtungen zu vermitteln. Die Opfer werden von speziell geschulten Polizisten auf ihrem Weg begleitet. Hierbei klären die Beamten die Opfer über ihre Rechte sowie den Ablauf eines gegebenenfalls folgenden Verfahrens auf. Sie berücksichtigen in allen Handlungen natürlich die emotionale Ausnahmesituation der Betroffenen. Wichtig ist es, die Heilung des seelischen und körperlichen Wohlbefindens bestmöglich zu unterstützen. 

Wie kann ich mich schützen?

Die Polizei ist nicht nur um die Opfernachsorge und -hilfe bemüht, sondern versucht auch, Menschen durch Beratung, vor Straftaten zu schützen. Oftmals setzen sich Bürgerinnen und Bürger erstmalig mit dem Thema auseinander, wenn sie selber Opfer einer Straftat geworden sind. Doch speziell fortgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei beschäftigen sich täglich mit der Präventionsarbeit. Zielgerichtet beraten die Polizisten Sie in vielen Themen zum Schutz vor Kriminalität. Beispielsweise können Menschen im Rhein-Kreis Neuss die kostenlosen Vorträge zur technischen Beratung zum Thema „Einbruchschutz“ besuchen.

Zusammenfassend ist der Grundgedanke dieses Bereichs die Durchsetzung der Interessen der Geschädigten. Oberste Priorität für die Beamtinnen und Beamten hat die Berücksichtigung jeglicher Lebensumstände der Opfer. Die zuständigen Polizisten greifen den Betroffenen auf Wunsch bei Anträgen oder anderen Formalitäten unter die Arme.

Sie finden Ihre direkten Ansprechpartner der Verkehrssicherheitsberatung sowie Opferschutz und der Kriminalprävention der Polizei im Rhein-Kreis Neuss auf der rechten Seite.

Weitere Opferinformationen finden Sie auch hier. Über die Newsletter-Anmeldung der polizeilichen Kriminalprävention (ProPK) erhalten Sie immer aktuelle Informationen direkt in Ihr Mail-Postfach.

Mehr zum Thema Opferschutz bei der Polizei finden Sie auf den Seiten des Justiz-Ministeriums NRW.

Erklärvideos:

Opfer werden - Fünf Fallbeispiele

Die ersten Schritte

Ermittlungen und Strafprozess

Opferrechte

Erweiterte Opferrechte

Warum eine Anzeige erstatten?

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110