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Fahrrad Rhein
Auf den Sattel - fertig - los!
Ihre Polizei gibt Ihnen nützliche Tipps für eine erfolgreiche Fahrradsaison

Bei steigenden Temperaturen und Sonnenschein bekommen viele Menschen Lust, sich aufs Zweirad zu schwingen und die ersten Radtouren zu machen.

Wer dann sein Fahrrad abstellt, um eine Pause zu machen, sollte einige Sicherheitsmaßnahmen beachten, damit der Drahtesel nicht Langfingern in die Hände fällt. Darum hier ein paar Tipps: Entscheiden Sie sich bei der Wahl Ihres Fahrradschlosses für geprüfte Qualität und hochwertiges Material. Ein bisschen mehr anzulegen kann sich auszahlen, wenn sich ein potentieller Dieb im Einzelfall durch den befürchteten Mehraufwand abschrecken lässt oder das Schloss einem tatsächlichen Aufbruchsversuch standhält. Eine Orientierungshilfe über geprüfte Zweiradschlösser und deren Anforderungen erhalten Sie unter anderem beim Verband der Schadensversicherer (VdS), der Stiftung Warentest oder bei Ihrer Polizei, speziell beim Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz. Stellen Sie Ihr Rad nach Möglichkeit so ab, dass Sie es immer im Blick haben. Schließen Sie den Fahrradrahmen und die Räder grundsätzlich an fest verankerte Gegenstände an (zum Beispiel an Laternen, et cetera).

Lassen Sie Ihr Fahrrad codieren!  Dabei wird eine individuelle Kennung angebracht, anhand derer das Rad in einem Computersystem erfasst wird und ab diesem Zeitpunkt dem Eigentümer bei jeder Überprüfung zuzuordnen ist. Nähere Informationen, wann und wo Sie Ihr Fahrrad bei der Polizei kostenlos codieren lassen können, finden Sie hier oder Sie rufen unter 02131 300-0 an.

Der Radweg ist eine Straße, um den Radfahrer vom motorisierten Verkehr zu trennen. Grundsätzlich sind rechte Radwege zu befahren. Ist nur links ein Radweg vorhanden, muss dieser befahren werden, sofern er für Ihre Fahrtrichtung freigegeben ist. Sie erkennen dies an der Beschilderung „Radweg“, die in Ihrer Fahrtrichtung erkennbar sein muss. Beim nicht erlaubten Befahren eines Radweges in Gegenrichtung sind Sie sozusagen als Geisterfahrer unterwegs. Dieses Verhalten führt besonders oft zu Verkehrsunfällen, weil andere nicht damit rechnen, zum Beispiel an Einmündungen oder Grundstücksausfahrten.

Schutzzonen achten! Fahrradschutzstreifen dürfen nicht zum Parken oder Halten benutzt werden. Der Radfahrer, ohne schützende Blechrüstung, muss in den fließenden Verkehr dem parkenden Auto ausweichen mit der Gefahr, von einem PKW oder LKW erfasst zu werden. Parken und Halten auf Geh- und Radwegen ist tabu!

Auch der „Tote Winkel“ birgt für Radfahrer eine Gefahr. Die Fahrer von großen Lastkraftwagen und Bussen erkennen Fahrradfahrer schlecht, die dicht an die Fahrzeuge heranfahren oder dort halten. Deswegen werden Radfahrer oft beim Anfahren oder Abbiegen der Kraftfahrzeuge übersehen und in Unfälle verwickelt. Halten Sie daher genügend Abstand und beobachten Sie Kraftfahrzeuge in der Nähe.

Mit klarem Kopf auf Spur! Nicht nur auf dem Fahrrad ist bei der Teilnahme am Straßenverkehr ein klarer Kopf gefragt. Ihre Aufmerksamkeit sollte nicht durch Alkoholgenuss oder Drogen eingeschränkt sein. Die Unfallgefahr durch alkoholisierte Verkehrsteilnehmer ist hoch. Im Zweifelsfall lieber das Fahrrad stehen lassen und zu Fuß weitergehen.

Sicherheit bedeutet nicht nur das Tragen eines Helms, sondern fängt schon bei der Wahl des richtigen Fahrrads an. Eine gute Beherrschbarkeit des Fahrrads ist Basis für sicheres Fahren. Zusätzliche Sicherheit erhält derjenige, der aus der Sitzposition mit beiden Beinen sicher auf dem Boden stehen kann. Also Sattel einfach etwas niedriger einstellen. Testen Sie vor Fahrtantritt auf jeden Fall die Bremsen. Nichts verdirbt den Spaß am Ausflug mehr, als eine ungebremste Bekanntschaft mit einem Baum am Straßenrand. Wie ein verkehrstüchtiges Fahrrad auszusehen hat, können Sie hier nachschauen.

Zu einem sicheren Rad gehören die Speichenreflektoren, der weiße Front-, der rote Heckreflektor, die Reflektoren in den Pedalen und funktionierende Bremsen. Neben den Reflektoren muss die Beleuchtung des Rades auch funktionstüchtig sein. Das Licht am Fahrrad ist nicht nur für die eigene Sicht zuständig, sondern auch, um von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Daher frühzeitig das Licht einschalten, auch wenn das Treten deswegen schwerer fällt.

Sehen und gesehen werden ist ein alter Grundsatz in der Verkehrssicherheit! Gerade in der Dämmerung erhöhen auffällige Neonfarben die Sichtbarkeit erheblich.  Reflektierende Elemente können bis zu 150 Meter auch in der Dunkelheit bei Lichteinfall erkannt werden. Neben spezieller Kleidung gibt es Westen, sogenannte „Klack-Bänder“, Reflektoren und Überwürfe aus entsprechenden Materialien und Farben. Fußgänger und Radfahrer können so von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt werden und sind wesentlich sicherer unterwegs.

Ihre Polizei im Rhein-Kreis Neuss wünscht Ihnen eine gute Fahrt mit schönem Wetter.  

Übrigens: Wenn Sie überlegen, auf ein Pedelec umzusteigen, finden Sie hier noch einige Hinweise. Allgemeine Fragen zum Thema beantworten zudem unsere Verkehrssicherheitsberaterinnen und -berater.

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