Der E-Roller oder E-Scooter

E-Scooter auf einem Fahrradweg.
Der E-Roller oder E-Scooter
Der E-Scooter ist inzwischen ein fester Teil des Straßenverkehrs – vor allem im städtischen Raum. Wie bei jedem Fahrzeug gelten auch hier bestimmte Regeln, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Die Polizei beantwortet die wichtigsten Fragen.

E-Scooter und E-Roller haben sich als Verkehrsmittel durchgesetzt – auch im Rhein-Kreis Neuss. Die amtlich „Elektrokleinstfahrzeuge“ genannten Gefährte sind einfach zu bedienen, emissionsarm und im Alltag äußerst praktisch. Schon junge Menschen kommen so bequem von A nach B. Aber: Auch der E-Scooter ist ein Fahrzeug, auch der Fahrer ist Teil des Straßenverkehrs, der sich rücksichtsvoll verhalten und Regeln befolgen muss. Wir haben deswegen die wichtigsten Fragen und Antworten zur sicheren Fahrt zusammengestellt. 

 

  • Wer darf einen E-Scooter fahren? Für die Nutzung eines E-Scooters ist keine Fahrerlaubnis nötig. Das Fahren mit dem E-Scooter ist ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt. Manche Verleih-Firmen geben ihre Fahrzeuge aber nur an ältere Menschen ab. Übrigens macht sich auch der Halter eines E-Scooters strafbar, wenn er die Nutzung durch Personen unter 14 Jahren zulässt.

 

  • Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?  Grundsätzlich müssen die Fahrer von E-Scootern Radwege nutzen. Nur dort, wo baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, darf mit Elektrokleinstfahrzeugen auf der Fahrbahn oder außerorts dem Seitenstreifen gefahren werden. Fuß- und Gehwege sind grundsätzlich tabu – das gilt auch, wenn der Motor des E-Scooters ausgeschaltet ist. Das Fahren auf der Autobahn ist ebenfalls verboten.

 

  • Wie viele Personen dürfen auf einem E-Scooter fahren? Immer wieder sieht man im Alltag, wie mehrere Personen auf demselben E-Scooter fahren. Das ist jedoch verboten und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Elektrokleinstfahrzeuge sind nicht für mehrere Personen ausgelegt, zusätzliche Fahrer erhöhen das Risiko eines Unfalls stark.

 

  • Darf ich einen E-Scooter unter dem Einfluss von Alkohol betreiben? Für E-Scooter gelten hinsichtlich Alkohol und Drogen dieselben Grenzwerte für auch für Autofahrer. Das bedeutet im Detail: Ab 0,5 Promille begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, bereits hier drohen Bußgeld, Fahrverbote sowie ein Eintrag in Flensburg. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Dies kann jedoch schon früher der Fall sein, wenn es zu sogenannten Ausfallerscheinungen kommt – etwa Schlangenlinien gefahren werden oder ein Unfall verursacht wird. Dann droht Strafe bereits ab 0,3 Promille. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahre gilt außerdem eine strikte 0-Promille-Regelung. Grundsätzlich empfiehlt die Polizei dringend, vor dem Führen von Fahrzeugen auf Alkohol zu verzichten, egal ob E-Scooter, Auto oder Fahrrad.

 

  • Darf ich während der Fahrt mein Handy nutzen? Wie auch bei anderen Fahrzeugen gilt während der Fahrt: Die Nutzung elektronischer Geräte ist verboten. Wer sein Handy benutzt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg belegt werden.

 

  • Muss ich meinen E-Scooter versichern? Ja, E-Scooter benötigen eine Versicherung mit entsprechender Plakette auf dem Nummernschild. Der entsprechende Stichtag ist immer der 1. März. Eine Anmeldung wie etwa von einem Auto oder Motorrad ist hingegen nicht nötig.

 

  • Muss ich einen Helm tragen? Auf dem E-Scooter besteht keine Helmpflicht. Dennoch rät die Polizei zum Tragen eines Helms. Dieser kann einen Unfall zwar nicht verhindern, aber häufig schwere Verletzungen verhindern und sogar Leben retten.

 

  • Was gibt es noch zu beachten? E-Scooter sind auf bestimmten Untergründen besonders unsicher: Die kleinen Räder können sich beispielsweise leicht in Kopfsteinpflaster verfangen. Auch bei Nässe oder Frost können glatte Fahrbahnen zur Gefahr werden. Bei entsprechender Witterung sollte auf die Fahrt mit dem E-Scooter verzichtet werden. Einige Modelle verfügen außerdem über Blinker, um Richtungsänderungen anzuzeigen. Das kann die Fahrt deutlich sicherer machen. Blinker können auch nachgerüstet werden. Alternativ kann ein Abbiegen auch – wie beim Fahrradfahren – mit der Hand angezeigt werden. 

 

 Diese Regelungen sollen dazu beitragen, die Zahl der Unfälle, an denen E-Scooter beteiligt sind, zu verringern. 2024 waren Elektrokleinstfahrzeuge im Rhein-Kreis Neuss an 90 Unfällen beteiligt – im Jahr davor waren es nur 68. Die Zahl der verletzten ist um mehr als ein Drittel gestiegen, 72 E-Scooter-Fahrer wurden 2024 verletzt, 13 davon schwer. Da E-Scooter schnell relativ hohe Geschwindigkeiten erreichen und keine Knautschzone haben, besteht hier ein besonderes Risiko.

Die Polizei setzt sich deswegen dafür ein, auf die Einhaltung der Regeln zu achten und Verstöße entsprechend zu ahnden. Dies dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Jeder Unfall ist einer zu viel. Rücksichtsvolles und angepasstes Fahren kann #LEBEN retten.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110