Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Einsatzleitstelle
Die Einsatzleitstelle der Polizei
Was passiert, wenn man den Notruf 110 wählt?


Die Einsatzleitstelle bearbeitet unter anderem eingehende Notrufe, priorisiert diese, vergibt Einsätze und koordiniert gegebenenfalls die Arbeit der eingesetzten Kräfte vor Ort. Sie erhebt, bewertet, dokumentiert und steuert alle einsatzrelevanten Informationen, überwacht den polizeilichen Funkverkehr und ist zuständig für Datenabfragen im Zusammenhang mit Einsätzen.

Die Leitstelle der Polizei ist demnach von herausragender Bedeutung für das tägliche Einsatzgeschehen und ein Knotenpunkt für Informationen. Doch was genau leisten die Polizistinnen und Polizisten, die rund um die Uhr Notrufe annehmen und daraufhin Hilfe entsenden oder selber Hilfestellung bieten?

Die allgemeinen Aufgaben der Leitstelle umfassen:
• Die zentrale Annahme und Bearbeitung von Notrufen über die 110
• Zentrale Vergabe von Einsätzen an Streifenwagen, die Kriminalpolizei oder Kräfte der Direktion für Verkehr.
• Die Recherche zu aktuellen Datenabfragen, zum Beispiel im Rahmen eines Einsatzes.
• Die Führung und Koordination in besonderen Einsatzlagen und die mögliche Alarmierungen weiterer Einsatzkräfte.
• Die Dokumentation des Einsatzaufkommens anhand von Lagebildern, die der Information anderer Dienststellen dienen und hinsichtlich der Kriminalitäts- und Verkehrslage eine Auswerte- und Planungsgrundlage liefern.
• Die Wahrnehmung einzelner Aufgaben der Pressestelle außerhalb des Tagesdienstes.

Was passiert, wenn man den Notruf 110 wählt?
Ein Anrufer, der mobil oder vom Festnetz die 110 wählt, wird computergestützt an einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Einsatzleitstelle einer Polizeibehörde verbunden. Im Rhein-Kreis Neuss befindet sich die Einsatzleitstelle im Polizeigebäude an der Jülicher Landstraße in Neuss.
Von hier aus werden alle über Notruf gemeldeten Sachverhalte im Rhein-Kreis Neuss bearbeitet und an die einzelnen Wachen in den Kommunen beziehungsweise direkt an die dortigen Streifenwagen oder die Kripo weitergeleitet. So können alle sofort notwendigen Maßnahmen und schnellstmögliche Hilfe organisiert und koordiniert werden.
Hierzu ist es wichtig, dass die wesentlichen Informationen zügig erfasst werden:

Wer ruft an und wer ist betroffen?
Was ist passiert?
Wo ist es passiert?
Wann ist es passiert?
Wie ist es passiert?
Warum ist es passiert?
Woher stammt die Information?

Manchmal ist schnelles Handeln gefragt. Bitte haben Sie Verständnis, wenn der Beamte / die Beamtin am anderen Ende der Telefonleitung Sie möglicherweise unterbricht oder sachlich bestimmt dazu auffordert, bestimmte Informationen mitzuteilen. Warten Sie auf jeden Fall am Telefon auf mögliche Nachfragen. Legen Sie nicht einfach auf. Vielleicht können Sie noch weitere wichtige Hinweise geben.
Wussten Sie eigentlich…: Für Sprach- und Hörgeschädigte besteht die Möglichkeit, sich per Fax über die Notrufnummer 110 an die Polizei zu wenden.

Was alles während eines Notrufs passiert
Manchmal muss es schnell gehen, wenn ein Notruf bei der Einsatzleitstelle der Polizei eingeht. Neben den wichtigsten Informationen, die der Leitstellenbeamte / die Leitstellenbeamtin am Telefon erfragt, passieren im Hintergrund schon viele Dinge parallel. Wesentliche Informationen, wie der Einsatzort, Name und Nummer des Anrufers sowie der Grund des Notrufes, zum Beispiel „Verkehrsunfall mit Verletzten“, werden in ein Computersystem eingegeben. Zeitgleich bekommen ein oder mehrere Streifenwagen den Auftrag zum Einsatzort zu fahren, wenn nötig mit Sonder- und Wegerechten (vereinfacht gesagt: „Blaulicht und Martinshorn“). Aber damit nicht genug. Auch Feuerwehr, Rettungskräfte, Hubschrauber, Straßenbaubetriebe, Abschleppdienste, gegebenenfalls Spürhunde, Jäger und unzählige weitere Helfer oder Institutionen werden im Bedarfsfall alarmiert und zum Ort des Geschehens gesandt beziehungsweise gebeten.

Die Leitstelle unterstützt zeitgleich auch die Einsatzkräfte auf der Straße, indem sie zum Beispiel notwendige Sperrungen in Absprache mit den Polizisten / Polizistinnen vor Ort koordiniert. Die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen der Leitstelle bewerten und priorisieren die Situation, was regelmäßig eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe ist. Die Polizei kann nicht immer überall sein und deshalb müssen manche Einsätze anderen vorgezogen (priorisiert) werden. Es kann also vorkommen, dass man bei einem Auffahrunfall, bei dem nur Sachschaden entstanden ist, Wartezeit in Kauf nehmen muss, wenn man eine polizeiliche Aufnahme wünscht. Eine Schlägerei oder ein vermisstes Kind haben in solchen Fällen Priorität. In solchen Fällen höchster Dringlichkeit, können die Mitarbeiter /innen der Leitstelle nicht jeden Anrufer / jede Anruferin immer um Verständnis bitten, deshalb tun wir es hier an dieser Stelle. Keine Delle oder nächtliche Ruhestörung kann so wichtig sein, wie der Schutz der körperlichen Unversehrtheit oder vielleicht sogar eines Menschenlebens.

Wussten Sie übrigens, dass man nicht verpflichtet ist, bei einem Verkehrsunfall ohne Verletzte die Polizei zu rufen, wenn alle Beteiligten vor Ort sind? Oft lässt sich der Schaden über die Versicherung regeln. Anders sieht es aus, wenn der Verdacht einer Straftat (zum Beispiel: Trunkenheit, Drogen, Verkehrsunfallflucht) vorliegt.


Notrufe und solche, die keine sind
Die besonders geschulten Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen auf der Einsatzleitstelle im Rhein-Kreis Neuss bearbeiten durchschnittlich mehr als 30.000 Einsätze im Jahr, die über den Notruf 110 eingehen. Die tatsächliche Anzahl der Anrufe, die über den Notruf 110 eingehen, ist um ein Vielfaches höher, denn zum Teil handelt es sich hierbei um einfache Hilfe- oder Auskunftsersuchen. An dieser Stelle die Bitte: Richten Sie allgemeine Fragen an die zentrale Rufnummer der Polizei 02131 300-0, um den Notruf für echte Notfälle freizuhalten.   
Zum Teil wird die 110 aber auch für üble Scherze missbraucht. Wer den Notruf missbräuchlich wählt, das heißt aus vermeintlichem Spaß, als Unfug, Mutprobe oder um die Arbeit der Polizei wissentlich zu stören, der macht sich strafbar.
Nicht strafbar, aber vermeidbar sind Anrufe, die sich auf Sachverhalte beziehen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fallen. Wenn der Beamte / die Beamtin der Leitstelle in solchen Fällen darum bittet, den Notruf freizuhalten, stößt das nicht selten auf Unverständnis.

Derzeit melden Anrufer über die Notrufnummer 110 Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz. Fragen richten Sie bitte an die zuständigen Kommunen. Mehr hier.

 

ComCenter und das Lagezentrum der Polizei 
Die Polizei ist rund um die Uhr und an jedem Tag im Jahr erreichbar, in Gefahrensituationen über den Notruf 110. Anzeigenerstattern und Hilfesuchenden mit allgemeinen Fragestellungen wird über die zentrale Telefonnummer 02131-300-0 weiter geholfen. Wer hier anruft, wird von einem speziell geschulten Mitarbeiter / einer Mitarbeiterin des ComCenters begrüßt. Diese Telefonzentrale ist, wie die Einsatzleitstelle der Polizei, im Gebäude an der Jülicher Landstraße untergebracht. Von hier aus werden Anrufer / Anruferinnen zu Bürodienstzeiten an zuständige Wachen und Kommissariate im ganzen Kreis oder zum Beispiel auch an die Personal-, die Waffen- oder die Pressestelle verbunden, um nur einige Beispiele zu nennen.

Wussten Sie übrigens, dass man die Polizei im Rhein-Kreis Neuss, neben dem Notruf 110 und der allgemeinen Rufnummer 02131 300-0 auch per E-Mail kontaktieren kann? Über die Mailadresse poststelle.neuss [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]neuss[at]polizei[dot]nrw[dot]de) wird Ihr Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter https://internetwache.polizei.nrw/ online Strafanzeige zu erstatten, in Fällen, die kein dringendes Einschreiten zur Abwehr einer konkreten Gefahr benötigen. 

Das ComCenter arbeitet eng mit der Einsatzleitstelle zusammen, genauso wie das Lagezentrum der Polizei. Die Mitarbeiter/innen dort sind für die Leitstelle, aber auch andere Polizeidienststellen Ansprechpartner/innen für Auswertung sowie Bewertung und Steuerung polizeilich bedeutsamer Informationen. Hierzu zählen zum Beispiel auch hinterlegte Daten zu Ansprechpartnern, Erreichbarkeiten, Objektdaten öffentlicher Gebäude, wie Schulen, Ämter etc., die im Einsatzfall wichtig für das koordinierte Vorgehen der Polizei sein können und deshalb im Computersystem, mit dem die Einsatzleitstelle arbeitet, hinterlegt sind.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110