Eltern, die in Sorge sind, sind für solche Nachrichten sehr empfänglich - wer wäre es nicht, wenn er sich Sicherheit für sein Kind wünscht - und teilen und verbreiten diese, damit auch andere davon erfahren.
Es ist jedoch wichtig, dass sich die Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer unmittelbar an die Polizei wenden, wenn der Verdacht besteht, dass ein Kind von einem Fremden auf verdächtige Art und Weise angesprochen wurde.
Die Polizei wird in diesen Fällen aktiv und geht den Hinweisen nach. So rief beispielsweise eine Zeugin die Polizei, als sie sah, dass ein ihr bekanntes, siebenjähriges Kind mit einem Fremden zu einer Bushaltestelle ging und weinte. Was zunächst nach einer bedrohlichen Situation aussah, stellte sich als Missverständnis heraus. Der betreffende Mann sprach schlichtweg nicht gut genug Deutsch, um ihr erklären zu können, dass er der Vater eines Kindes war, mit dem die Siebenjährige für den gemeinsamen Schulweg verabredet gewesen war und das sie verpasst hatte. Er hatte sie zur Bushaltestelle bringen wollen.
Dieser Sachverhalt konnte schnell aufgeklärt werden und stellte sich somit als harmlos heraus.
Nicht jeder Verdacht bestätigt sich
Die Polizei kann die Sorgen der Eltern sehr gut nachvollziehen und geht jedem Hinweis mit großer Sorgfalt nach. Aus langjährigen Erfahrungen wissen die Ordnungshüter aber auch, dass glücklicherweise in den allermeisten Fällen dem geäußerten Verdacht ein harmloser Sachverhalt zu Grunde liegt.
Wenn keine konkreten Hinweise auf ein strafrechtliches Verhalten oder auf eine konkrete Gefährdung für Kinder vorliegen, ist das Verbreiten der Nachrichten dieser Art jedoch eher kontraproduktiv, denn es schürt Ängste und Unsicherheiten - auch bei Ihren Kindern.
Auch aufgrund der vielfachen Nutzung von Facebook, WhatsApp & Co. im Zusammenhang mit dem verdächtigen Ansprechen von Kindern gibt es sowohl unter den Eltern als auch an den Schulen und Kindergärten eine Unruhe, die sich täglich potenzieren und auf angrenzende Gebiete überschwappen kann. Etliche Eltern sind in solchen Situationen deshalb in größter Sorge.
Durch die vielen Gespräche mit den Kindern in Schulen, mit den Eltern, aber auch untereinander sind die Schülerinnen und Schüler höchst sensibilisiert und erleben Alltagssituationen als vermeintlich gefährlich.
Eine traurige Tatsache ist jedoch, dass die meisten Übergriffe auf Kinder im sozialen oder familiären Umfeld stattfinden. Der fremde Täter von außen ist selten - kommt aber vor. Man denkt an die Einzelfälle, die in den Medien sehr präsent sind, und natürlich erwächst daraus der Gedanke, das eigene Kind sei nicht sicher.
Was man tun kann
Statt der Verbreitung von möglicherweise falschen Informationen kann man dieser Situation jedoch auch von anderer Seite begegnen: beugen Sie vor, machen Sie Ihr Kind stark.
Wer aufgeklärt ist, kann im Ernstfall auch richtig reagieren - das gilt auch für Kinder!
Wichtig ist, dass Eltern mit ihren Kindern immer wieder über die wichtigsten Verhaltensregeln sprechen, an die sie sich halten sollen, wenn sie alleine unterwegs sind - auch beispielsweise auf dem Schulweg.
Und gleich vorab: Kinder sollten keine Angst haben, im Zweifelsfall selbst die Polizei zu rufen. 110 - diese Nummer kennen schon die Kleinsten. Drohen Sie nicht mit der Polizei, wenn Ihr Kind nicht hört - es soll zu uns kommen und uns ansprechen, wenn es Angst hat. Das ist gerade für die Situation wichtig, um die es hier geht.
Alle Streifen der Polizei im Rhein-Kreis Neuss, Streifenwagenbesatzungen, Bezirksbeamte und zivile Einsatzkräfte, sind in solchen Fällen für die Sorgen und Nöte von Eltern und Kindern sensibilisiert.
Wir haben die wichtigsten Tipps für Ihre Kinder noch einmal zusammengefasst:
- Gehe mit Freunden oder Klassenkameraden zusammen!
- Benutze immer den gleichen Weg! Denn hier kennst du dich aus.
- Sage laut und deutlich, wenn du etwas nicht willst. Auch Erwachsenen darfst du sagen „Lass mich in Ruhe!“
- Tritt auf keinen Fall zu nahe an ein Auto heran. Sag dem Fahrer: „Ich darf nicht mit Fremden sprechen, fragen Sie bitte einen Erwachsenen!“.
- Wenn du dich bedroht fühlst, darfst du laut schreien und zu anderen Personen laufen, um Hilfe zu holen.
- Weglaufen ist nicht feige.
- Im Notfall darfst du IMMER den Notruf wählen! Die Polizei hat die Nummer 110. Du kannst sie über ein Handy oder die Telefonzellen anrufen.
- Wenn dir etwas ganz komisch vorkommt auf dem Schulweg, dann erzähle es deinen Eltern oder deinem Lehrer/deiner Lehrerin - am besten sofort!
Und wir haben noch ein paar Tipps für Eltern:
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind klare Verhaltensregeln ab, haben Sie ein offenes Ohr für Unsicherheiten oder Ängste. Machen Sie ihm klar: Es darf „Nein!“ sagen, wenn ein fremder Erwachsener ihm zu nahe kommt. Kinder haben Rechte. Nein zu sagen gehört dazu.
- Machen Sie mit Ihrem Kind aus, welchen Schulweg es nimmt. Vielleicht zeigen Sie ihm Geschäfte, in die es im Notfall laufen kann.
- Vereinbaren Sie mit anderen Eltern genau, wer Ihr Kind aus Schule oder Kindergarten abholen darf. Ihr Kind sollte wissen, dass es nur mit diesem - möglichst kleinen - Personenkreis mitgehen oder mitfahren darf - ohne Ausnahme.
Weitere Informationen beim Kriminalkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz unter der Rufnummer 02131 300-0.
Kriminalhauptkommissarin Alexandra Krupp ist Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Sicherheit für Kinder.