Ansprechpartner Kriminalprävention

Ein Polizist in zivil berät eine Frau zum Thema Kriminalprävention.
Ansprechpartner Kriminalprävention
Ihrer Polizei im Rhein-Kreis Neuss
Polizeiliche Kriminalprävention ist als Teil der Gefahrenabwehr neben Strafverfolgung und Opferschutz integraler Bestandteil des polizeilichen Gesamtauftrags und damit polizeiliche Kernaufgabe.

Die Polizei leistet einen wichtigen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention. Vorrangiges Ziel polizeilicher Kriminalprävention ist das Reduzieren von Tatgelegenheiten und die direkte Abwehr sozialschädlichen Verhaltens tatbereiter Personen!

Diese Aufgabe wird bei der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss federführend durch das Kriminalkommissariat Kriminalprävention / Opferschutz (KK KP/O) wahrgenommen.

Die Beamtinnen und Beamten des KK KP/O finden Sie im Polizeidienstgebäude an der Jülicher Landstraße in Neuss. Per E-Mail sind sie unter der Adresse: Poststelle.Rhein-Kreis-Neuss [at] polizei.nrw.de zu erreichen

Bitte bedenken Sie vor Ihrer Anfrage, dass die Polizei aufgrund des Strafverfolgungszwanges (§ 163 Strafprozessordnung) bei dem Verdacht einer konkreten Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten muss.

Weitere Informationen und Themenbereiche zum Thema finden Sie hier.

KHKin Stephanie Pampel
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Stephanie Pampel

Dienststellenleiterin und Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Prävention von Kriminalität zum Nachteil von SeniorenPolizei Rhein-Kreis Neuss

Telefon: 02131 300-25500

 

Bitte bedenken Sie vor Ihrer Anfrage, dass die Polizei aufgrund des Strafverfolgungszwanges (§ 163 Strafprozessordnung) bei dem Verdacht einer konkreten Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten muss.

KHK Christoph Kaiser
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Christoph Kaiser

Opferschutzbeauftragter und Ihr Ansprechpartner in Sachen Initiative "Kurve kriegen" und Prävention von Kriminalität zum Nachteil von SeniorenPolizei Rhein-Kreis Neuss

Telefon: 02131 300-25516
 

Bitte bedenken Sie vor Ihrer Anfrage, dass die Polizei aufgrund des Strafverfolgungszwanges (§ 163 Strafprozessordnung) bei dem Verdacht einer konkreten Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten muss.

 

KHKin Ira Klug
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Ira Klug

Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Initiative "Kurve kriegen" und OpferschutzbeauftragtePolizei Rhein-Kreis Neuss

Telefon:  02131 300-25515

 

Bitte bedenken Sie vor Ihrer Anfrage, dass die Polizei aufgrund des Strafverfolgungszwanges (§ 163 Strafprozessordnung) bei dem Verdacht einer konkreten Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten muss.

 

Kriminalhauptkommissarin Alexandra Krupp
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Alexandra Krupp

Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Prävention sexueller Gewaltdelikte, Prävention von Gewalt gegen Frauen und Kinder und Prävention von politisch motivierter KriminalitätPolizei Rhein-Kreis Neuss

Telefon:  02131 300-25521

 

Bitte bedenken Sie vor Ihrer Anfrage, dass die Polizei aufgrund des Strafverfolgungszwanges (§ 163 Strafprozessordnung) bei dem Verdacht einer konkreten Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten muss.

Kriminalhauptkommissar Andreas Dyrschka
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Andreas Dyrschka

Ihr Ansprechpartner in Sachen Prävention von Jugend-, Gewalt- und CyberkriminalitätPolizei Rhein-Kreis Neuss

Telefon: 02131 300-25517

 

Bitte bedenken Sie vor Ihrer Anfrage, dass die Polizei aufgrund des Strafverfolgungszwanges (§ 163 Strafprozessordnung) bei dem Verdacht einer konkreten Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten muss.

KHK Stephan Engel
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Stephan Engel

Ihr Ansprechpartner in Sachen Drogen- und Suchtprävention, Kontaktbeamter für muslimische InstitutionenPolizei Rhein-Kreis Neuss

Telefon: 02131 300-25513
 

Bitte bedenken Sie vor Ihrer Anfrage, dass die Polizei aufgrund des Strafverfolgungszwanges (§ 163 Strafprozessordnung) bei dem Verdacht einer konkreten Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten muss.

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Rainer Ippers
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Rainer Ippers

Technischer Fachberater und Ihr Ansprechpartner in Sachen Einbruchsschutz, Städtebauliche KriminalpräventionPolizei Rhein-Kreis Neuss

Telefon: 02131 300-25518

 

Bitte bedenken Sie vor Ihrer Anfrage, dass die Polizei aufgrund des Strafverfolgungszwanges (§ 163 Strafprozessordnung) bei dem Verdacht einer konkreten Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten muss.

Kriminalhauptkommissar Martin Gömer
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Martin Gömer

Technischer Fachberater und Ihr Ansprechpartner in Sachen Einbruchsschutz, Städtebauliche KriminalpräventionPolizei Rhein-Kreis Neuss

Telefon 02131 300-25522

 

Bitte bedenken Sie vor Ihrer Anfrage, dass die Polizei aufgrund des Strafverfolgungszwanges (§ 163 Strafprozessordnung) bei dem Verdacht einer konkreten Straftat…

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110